Sie fragen sich „Was ist mein Haus / meine Wohnung wert?“ und möchten den Wert Ihrer Immobilie schätzen lassen. Auch bei der Bewertung Ihrer Immobilie können Sie auf die Kompetenz der Sparkasse Hegau-Bodensee vertrauen.
Immer wenn Sie ein Wertgutachten für private Zwecke, wie beispielsweise den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen oder im Fall von Erbschafts-, Schenkungs-, oderScheidungsfällen eine außergerichtliche Einigung anstreben, eignet sich ein sog. Kurzgutachten. Denn mit einem Kurzgutachten erhalten Sie einen verlässlichen Wert Ihrer Immobilie. Das Gutachten ist allerdings weniger umfangreich und somit auch kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB.
Was ist ein Kurzgutachten?
Es handelt sich hierbei um ein von einem Immobiliengutachter erstelltes Wertgutachten, in welchem der Marktwert einer Immobilie ermittelt wird. Obwohl der Wert der Immobilie anhand der normierten Wertermittlungsverfahren festgestellt wird, eignet sich diese Art von Gutachten nicht für gerichtliche Auseinandersetzungen, da Belastungen wie Eintragungen in Abt. II des Grundbuches, Bau- oder Altlasten etc. nicht geprüft werden. Daher bietet ein Kurzgutachten eine kostengünstige Alternative für private Zwecke.
Wer darf den Verkehrswert ermitteln?
Grundsätzlich darf jedermann Gutachten für Immobilien erstellen, da die Bezeichnung „Immobiliengutachter“ nicht geschützt ist. Bei der Sparkasse Hegau-Bodensee werden Ihre Gutachten von Immobilienbewertern, die neben langjähriger Erfahrung auch über den nötigen Sachkundenachweis verfügen, erstellt. Nutzen Sie unsere Expertise!
Teamleitung Gutachterin Immobilienbewertung DIAZert (LS)
Tel. 07731 821-1490
Gutachterin Immobilienbewertung DIAZert (LS)
Tel. 07731 821-1492
Diplom Sachverständiger (DIA)
Tel. 07731 821-1497
Immobiliengutachterin
Tel. 07731 821-1498
Ein Kurzgutachten berücksichtigt folgende Aspekte einer Immobilie und lässt diese dann in die Wertermittlung einfließen: Lage- und Markteinschätzung sowie Zustand und Ausstattung des Gebäudes und der Außenanlage. Diese führen dann über eines der normierten Verfahren (Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren) zum Marktwert, der als der durchschnittlich zu erzielende Kaufpreis zu verstehen ist.
Die für eine Wertermittlung maßgeblichen Unterlagen und Informationen können nicht pauschaliert angegeben werden. Was jedoch immer benötigt wird ist ein aktueller Grundbuchauszug, eine Flurkarte, Grundrisspläne und Flächenberechnungen und im Falle von Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Hinzu kommen Auskünfte betr. der energetischen Eigen-schaften (Energieausweis), Informationen über Modernisierungen der letzten Jahre etc.
Die Erkenntnisse aus der Objektbesichtigung werden ausschließlich zu der von Ihnen beauftragten Bewertung genutzt. Die Notizen der Gutachter werden nach Auswertung mit allen weiteren Unterlagen – wie z. B. Fotos – genauso sorgfältig aufbewahrt, wie Sie es von uns gewohnt sind. Darauf können Sie sich verlassen!
Das Angebot gilt für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Kosten für ein Kurzgutachten liegen i. d. R. bei 1.000 Euro inklusive der Mehrwertsteuer. Mögliche Mehrkosten aufgrund eines erhöhten Aufwandes würden gegebenenfalls nach Prüfung der Unterlagen mitgeteilt.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.