Die Sparkasse Hegau-Bodensee gestaltet als Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit und stellt Ihnen deshalb den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft zur Verfügung. Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee. Dabei gilt es ehrenamtliches Engagement zu fördern.
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Zwecken, auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell. Nachfolgend einige Beispiele:
Mit meiner Stiftung kann ich
Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge aus dem von Ihnen eingebrachten Stiftungsvermögen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits ab 50.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Wenn Sie es alleine machen möchten – ja. Und gerade deswegen haben wir für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt.
Sie erhalten jährlich von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u. a. der Vorstand der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen angehört, überwacht. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommmen. Sie erhalten also ein Rundum-Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiterbesteht.
Je nach Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z. B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung.
Viele Einzelstiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen fehlender Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muß. Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, das Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrollinstanz – dem Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse.
Stifter/-in
Stiftungstreuhänder/-in
Unsere Mitglieder unterstützen mit Ihren Stiftungen viele soziale Projekte.
Die Stiftung wurde zum Jahreswechsel 2021/22 ins Leben gerufen. Zweck der Stiftung ist die Förderung des gesellschaftlichen Engagements. Hierbei werden insbesondere ehrenamtliche soziale, kulturelle und natur- und umweltschützende Projekte gefördert und anerkannt.
Geehrt werden jährlich gemeinnützige Körperschaften (z.B. Vereine), die sich besonders für soziale Projekte und Aktivitäten in Singen, Gaienhofen oder den angrenzenden Gemeinden engagieren.
Verleihung Ehrenamtspreis & Anerkennungspreis
Erstmalig wurde 2022 ein Ehrenamtspreis und ein Anerkennungspreis mit dem Fokus auf soziale Projekte verliehen. Die Jugendfeuerwehr Gaienhofen überzeugte durch die Breite an Aktivitäten und die damit verbundene Jugendarbeit. Der Bürgerverein Überliegen am Ried e.V. hat Nachbarschaftshilfe, Bürgerbus, Impftage und mehr auf die Beine gestellt. Für das weitreichende ehrenamtliche Engagement erhielt er den Anerkennungspreis.
Artikel im Südkurier
Artikel im Wochenblatt
Interview mit Stifter Thomas Roth
Jede Spende trägt dazu bei, dass die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hegau-Bodensee ausgewählte Einrichtungen und Projekte unterstützen kann.
Neben einer allgemeinen Spende für die Stiftergemeinschaft können Sie auch eine (Unter-)Stiftungen der Stiftergemeinschaft begünstigen.
Stiftungsberatung
Telefon: 07731 821-1601