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Überblick

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hegau-Bodensee

Werte schaffen und erhalten als wirksamer Teil des Ganzen

  • Unterstützen Sie gemeinnützige Projekte mit Ihrer persönlichen Unterstiftung, mit einer Zustiftung oder Spende
  • Wir bündeln Ihr Wirken für verschiedenste Zwecke unter einem Dach
  • Sie bestimmen den Stiftungszweck und können diesen auch flexibel ändern
  • Ob Bildung, Kultur, Soziales oder Sport: Eine dauerhafte Wertschaffung ist auf all diesen Feldern möglich

Logo Deutsche Stiftungstreuhand

Das Wohl der Region im Blick

Die Sparkasse Hegau-Bodensee gestaltet als Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit und stellt Ihnen deshalb den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft zur Verfügung. Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee. Dabei gilt es ehrenamtliches Engagement zu fördern.

Details

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Idee unserer Stiftergemeinschaft

Werden Sie Stifter in einer starken Gemeinschaft.  

Gute Gründe für die Einrichtung meiner Stiftung

Werden Sie Stifter in einer starken Gemeinschaft.   

Steuerliche Förderung meiner Stiftung

Sie könnenn Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung steuerlich geltend machen.

Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?

Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Zwecken, auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell. Nachfolgend einige Beispiele:

Mit meiner Stiftung kann ich

  • die Heimatpflege, Heimatkunde und den Denkmalschutz,
  • die Erziehung, Bildung und die Schülerhilfe,
  • die Kunst, die Kultur und kirchliche Zwecke,
  • den Tierschutz, den Natur- und Umweltschutz sowie die Landschaftspflege,
  • die mildtätigen Zwecke und die Hilfe für Behinderte,
  • die Jugend- und Seniorenhilfe und die Rettung aus Lebensgefahr,
  • den Sport und das bürgerschaftliche Engagement unterstützen.

Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge aus dem von Ihnen eingebrachten Stiftungsvermögen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.

Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits ab 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Ist die Realisierung meiner Stiftungsidee für mich sehr aufwändig?

Wenn Sie es alleine machen möchten – ja. Und gerade deswegen haben wir für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt.

Sie erhalten jährlich von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u. a. der Vorstand der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen angehört, überwacht. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommmen. Sie erhalten also ein Rundum-Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiterbesteht.

Je nach Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z. B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung.

Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet?

Viele Einzelstiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich  wegen fehlender Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muß. Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, das Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrollinstanz – dem Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse.

Wie teilen sich die Aufgaben bei meiner Stiftung auf?

Stifter/-in

  • Gründung der Stiftung und Festlegung des Stiftungszwecks
  • Festlegung der zu fördernden gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen
  • Auf Wunsch: Änderung des zu fördernden Stiftungszwecks
  • Auf Wunsch: Vertretung der Stiftung in der Öffentlichkeit

Stiftungstreuhänder/-in

  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Kontoführung
  • Überwachung der zweckgerechten Verwendung der zugewendeten Fördermittel beim Empfänger
  • Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
  • Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch einen Wirtschaftsprüfer
  • Anforderung und Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vermögensanlage
  • Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Beantwortung von Stifter- und Spenderanfragen/Spendenverwaltung
  • Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung
  • Laufende Beobachtung der rechtlichen/steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Umsetzung ggf. erforderlicher Anpassungen
  • Detaillierter jährlicher Rechenschaftsbericht zur Stiftung
  • Auf Wunsch: Grabpflege
Unsere Stiftungen

Unsere Stiftungen

Unsere Mitglieder unterstützen mit Ihren Stiftungen viele soziale Projekte.

Marianne und Egon Büttner-Stiftung


Ein würdiges Lebensende für gebeutelte Tiere – das ist der Leitgedanke der 2023 ins Leben gerufenen „Marianne und Egon Büttner-Stiftung“. Wie Egon Büttner war es auch seiner verstorbenen Frau Marianne eine Herzensangelegenheit, Gnadenhöfe zu unterstützen und sich für das Tierwohl zu engagieren.  

Hofgut Braunenberg (Stockach)

Die erste Ausschüttung der Marianne und Egon Büttner-Stiftung in Höhe von 8.000 Euro ging im August 2023 an das Hofgut Braunenberg in Stockach. Das Hofgut wurde 2009 als Gnadenhof gegründet und beherbergt inzwischen rund 70 Esel, Pferde, Ziegen und weitere Tiere.

Auf dem Bild v.l.n.r.: Maximilian Büttiker (Hofgut) und Bernhard Lutsch (Sparkasse Hegau-Bodensee) sowie Stifter Egon Büttner.

Eselheim Merlin (Engen-Welschingen)

Die zweite Ausschüttung der Marianne und Egon Büttner-Stiftung in Höhe von 8.000 Euro ging im Oktober 2023 an den Verein Esel in Not e.V., auch bekannt als „Merlin Denklefhof“ in Engen-Welschingen, der sich um kranke, gebeutelte und alte Esel kümmert.

Auf dem Bild (v.l.n.r.): Bernhard Lutsch (Sparkasse Hegau-Bodensee), Stifter Egon Büttner und Tina Zielinski, Betriebsleiterin des Eselheim Merlin

Stiftung zur Förderung gesellschaftlichen Engagements

Die Stiftung wurde zum Jahreswechsel 2021/22 ins Leben gerufen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des gesellschaftlichen Engagements. Hierbei werden insbesondere ehrenamtliche soziale, kulturelle und natur- und umwelt­schützende Projekte gefördert und anerkannt.

Die Förderung erfolgt insbesondere durch Vergabe von Preisen. Im Jahr 2023 werden ein Preis für kulturelle Projekte und ein Anerkennungspreis verliehen.
Hier finden Sie die Infos zur Auschreibung.

Verleihung Ehrenamtspreis & Anerkennungspreis 2022

Erstmalig wurde 2022 ein Ehrenamtspreis und ein Anerkennungspreis mit dem Fokus auf soziale Projekte verliehen. Die Jugendfeuerwehr Gaienhofen überzeugte durch die Breite an Aktivitäten und die damit verbundene Jugendarbeit. Der Bürgerverein Überliegen am Ried e.V.  hat Nachbarschaftshilfe, Bürgerbus, Impftage und mehr auf die Beine gestellt. Für das weitreichende ehrenamtliche Engagement erhielt er den Anerkennungspreis.

Artikel im Südkurier
Artikel im Wochenblatt
Interview mit Stifter Thomas Roth
 

Personen mit Urkunden

Verleihung Ehrenamtspreis & Anerkennungspreis 2023

Auch 2023 wurden der Ehrenamts- und Anerkennungspreis verliehen: Die diesjährigen Preisträger sind der Musikverein Horn-Gundholzen (vertreten durch Simone Breyer, zweite von links) sowie der Kunstverein Singen (vertreten von Ulrike Veser, Mitte). Auf dem Foto außerdem zu sehen (v.l.n.r.) Gaienhofens Bürgermeister Jürgen Maas, Stifter Thomas Roth, Singens OB Bernd Häusler und unser Vorstandsvorsitzender Dr. Alexander Endlich.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

 

Bernhard Lutsch

Stiftungsberatung

Telefon: 07731 821-1601


Ihre Sparkasse - Immer in Ihrer Nähe, am Bodensee, im Hegau oder online auf der ganzen Welt.
Kunden-Service-Center07731 821-0Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitags 08:00 bis 17:30 Uhr.
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