Ab 2026 plant der Staat die Einführung der Frühstart-Rente - ein staatlich gefördertes Depot für jedes Schulkind.
Die Frühstart-Rente ist ein Vorhaben der Bundesregierung für ein neues, kapitalgedecktes Vorsorgemodell für Kinder und Jugendliche. Nach aktuellen Plänen gelten folgende Eckpunkte:
Wer von klein auf lernt, wie Sparen und Investieren funktionieren, geht später vermutlich bewusster mit Geld um. Der Einstieg in den Kapitalmarkt wird so zur Normalität statt zur Hürde.
Zurück zur Idee der Frühstart-Rente: Natürlich bleibt die Höhe der Förderung mit 10 Euro im Monat überschaubar – doch genau das ist die Einladung an Familien, selbst aktiv zu werden. Schon heute können Eltern gezielt Vermögen aufbauen. Mit kleinen, regelmäßigen Beiträgen lässt sich über die Jahre Großes bewirken.
Was steckt hinter der Frühstart-Rente?
Wie der Staat Kinder und Jugendliche beim Sparen unterstützen will und warum Eltern bei der Geldanlage auch die eigene Vorsorge nicht außer Acht lassen sollten – hören Sie dazu unseren Podcast „Money on Her Mind“.
Die Frühstart-Rente ist eine im Koalitionsvertrag geplante Maßnahme zur Förderung der Altersvorsorge junger Menschen:
„Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“
Koalitionsvertrag 2025 (596-602).
Die staatliche Förderung beläuft sich auf 10 Euro pro Monat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Schule in Deutschland besucht. Insgesamt ergibt sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum.
Im Koalitionsvertrag wurde der 01.01.2026 festgelegt. Gemäß der Haushaltsbeschlüsse soll die Einführung ab 2026 jedoch jahrgangsweise erfolgen, beginnend mit Kindern, die dann 6 Jahre alt werden – also 2020 geboren wurden.
Um die Frühstart-Rente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nach dem 18. Geburtstag besteht die Möglichkeit weiterhin private Einzahlungen auf das Altersvorsorgedepot vornehmen, um das angesparte Kapital weiter aufzustocken. Das bereits angesparte Geld bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt und die Erträge profitieren weiterhin von Steuerfreiheit, wodurch das Vermögen langfristig wachsen kann.
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