Pfändung

Was das für Ihre Finanzen bedeutet

Pfändung

Was das für Ihre Finanzen bedeutet

Antworten auf die wichtigsten Fragen und alle Services zur Pfändung finden Sie hier.

Pfändung

Wenn Sie Schulden haben und diese nicht mehr zurückzahlen können, droht Ihnen schnell eine Kontopfändung. Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungs-Maßnahme, durch die ein Gläubiger ihm zustehendes Geld einfordert. Bei einer Kontopfändung wird Ihr Konto durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gesperrt.

Folgen einer Pfändung

Nach einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto bis zur Höhe der Pfändung gesperrt.

  • Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums oder eventueller Sozialleistungen. Das gesamte Guthaben auf dem Girokonto wird gesperrt.
  • Sie können nur noch Geld auszahlen, wenn das Guthaben auf Ihrem Girokonto höher ist als der gepfändete Betrag. Das gilt auch für Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte).

Pfändung bezahlenSie können das Konto nur entsperren, indem Sie die Pfändung sofort bezahlen.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Damit Sie Miete, Strom und Lebensmittel trotz Pfändung bezahlen können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Damit können Sie trotz Pfändung monatlich über einen gesetzlich festgesetzten Betrag verfügen.

Das Pfändungsschutzkonto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Sie müssen den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben,  sondern können das Girokonto normal weiter nutzen. Wenn Sie den Freibetrag noch nicht überschritten haben, werden auch Lastschriften,  Überweisungen und Daueraufträge ausgeführt.

Voraussetzungen für ein Pfändungsschutzkonto

Grundsätzlich dürfen Sie jedes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Auch als Neukundin oder Neukunde dürfen Sie ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto einrichten. Die Voraussetzungen für die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto sind:

  • Sie sind keine juristische Person.
  • Das Girokonto lautet auf eine Einzelperson (kein Gemeinschaftskonto).
  • Sie sind die Inhaberin oder der Inhaber des Kontos oder die gesetzliche Vertretung.
  • Sie besitzen noch kein Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse Hegau-Bodensee oder einem anderen Kreditinstitut.

Sie können auf Wunsch Ihr Konto auch vorsorglich umwandeln, wenn noch keine Pfändung vorliegt.

Freibetrag


Die gesetzliche Freigrenze für eine Person liegt momentan bei 1.560 Euro pro Kalendermonat. Haben Sie Unterhaltsverpflichtungen, können Sie eine Erhöhung beantragen. Die Unterhaltsverpflichtung weisen Sie bei der Sparkasse Hegau-Bodensee über das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" nach.

Verfügbarer Betrag bei Kontopfändung

Wenn Sie wissen möchten, welcher Betrag auf Ihrem Konto noch verfügbar ist: Rufen Sie den verfügbaren Betrag in Ihrem Online-Banking ab. Rund um die Uhr in den Kontodetails. Oder erfragen Sie den verfügbaren Betrag telefonisch unter 07731  821-9412 (erreichbar Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, freitags 08:00 bis 17:30 Uhr). Dafür brauchen Sie Ihre Konto- und Kartennummer.

Weitere Informationen rund um Ihre Pfändung

Sie erhalten alle Informationen per Post. Wenn Ihnen die Informationen nicht mehr vorliegen, können Sie die Sparkasse Hegau-Bodensee mit einer Recherche beauftragen.

Sämtliche Informationen zu Ihrer Pfändung stellt Ihnen Ihr Pfändungsgläubiger zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Bedarf frühzeitig an eine anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenz-Beratungsstelle. Oder suchen Sie eine andere Rechtsberatung auf.


Folgende Informationen stellt Ihnen die Sparkasse Hegau-Bodensee zur Verfügung. Zum Teil fällt dazu ein Entgelt an.  Die jeweiligen Preise finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Ziffer IX (aktuell 20,00 EUR je angefangene ¼ Stunde).

  • Erstellung einer Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (gebührenpflichtig)
  • Erstellung einer Übersicht der Forderungen und Gläubiger (gebührenpflichtig)
  • Individuelle Nachforschungen zu Zahlungen, die über den bestehenden Freibetrag hinausgehen (sogenannte Auskehrungen) (gebührenpflichtig)

Alle Informationen zum Thema Pfändung finden Sie auch auf unserem  eFlyer Pfändungshotline

Auflösung Pfändungschutzzusatzvertrag

Keine aktiven Pfändungen mehr auf dem Konto? Wenn Sie keinen Pfändungschutzzusatzvertrag mehr für Ihr Girokonto benötigen, können Sie diesen auflösen. Zur Auflösung des Pfändungsschutzvertrages füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Dort können Sie die Löschung zum Folgetag oder zu einem Wunschtermin beantragen. Nach anschließender Prüfung und Genehmigung der Löschung, erhalten Sie die Mitteilung über die erfolgte Löschung in Ihr elektronisches Postfach.

FAQ

FAQ

Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen zum Thema Pfändung und Pfändungsschutzkonto.

Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungs-Maßnahme, mit der ein Gläubiger ihm zustehendes Geld einfordern kann. Bei einer Kontopfändung wird das betroffene Konto der zahlungspflichtigen Person gesperrt und das darauf liegende Geld gepfändet, um die bestehenden Schulden zu begleichen.

Wie kommt eine Kontopfändung zustande?

Wenn Sie einer Geldforderung nicht nachkommen, kann der Gläubiger beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erwirken. Wenn diese der Sparkasse zugestellt werden, kommt es zur Pfändung auf Ihrem Girokonto.

Wo erhalte ich Informationen zu meiner Pfändung?

Allgemeine Informationen zum Thema Pfändung finden Sie auf dieser Seite.

Informationen dazu, welcher Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist, erhalten Sie rund um die Uhr in Ihrem Online-Banking in den Kontodetails. Oder telefonisch bei der Pfändungshotline Ihrer Sparkasse Hegau-Bodensee unter 07731 821-9412 (erreichbar Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, freitags 08:00 bis 17:30 Uhr).

Spezielle Informationen zu Ihrer Pfändung erhalten Sie vom entsprechenden Gläubiger.

Schützt ein Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen?

Ein Pfändungsschutzkonto schützt einen bestimmten Freibetrag pro Monat vor der Pfändung. So können Sie weiter Ihre Ausgaben wie Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen. 

Wie bekomme ich ein Pfändungsschutzkonto?

Als Privatkundin oder Privatkunde können Sie Ihr Girokonto über eine Zusatzvereinbarung in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Wichtig ist, dass das Konto nur Ihnen gehört (kein Gemeinschaftskonto) und Sie noch kein anderes Pfändungsschutzkonto haben (auch nicht bei einem anderen Kreditinstitut).

Bis wann kann man die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto vornehmen?

Sie können Ihr Konto vorsorglich in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln oder erst dann, wenn bereits eine Zwangsvollstreckungs-Maßnahme eingeleitet wurde.

Sie können sich den Freibetrag bis zu vier Wochen nach Eingang der Pfändung sichern: Wenn Sie Ihr Konto innerhalb von vier Wochen umwandeln, nachdem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder die Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse zugestellt wurde, ist Ihr Konto ab dem Tag der Zustellung geschützt.

Kann das Pfändungsschutzkonto auch für Gemeinschaftspersonen angelegt werden?

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto ist nur bei Einzelkonten möglich.

Kann das Pfändungsschutzkonto auch für Firmen angelegt werden?

Als selbstständige natürliche Person oder als Einzelkauffrau oder -kaufmann können Sie ein Pfändungsschutzkonto anlegen. Juristische Personen können kein Pfändungsschutzkonto anlegen.

Was passiert mit bestehenden Krediten, wenn ich mein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandle?

Mit dem Abschluss der Zusatzvereinbarung erfolgt die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto. Solange keine Pfändungen vorliegen, hat dies keine Auswirkungen auf bestehende Kredite. Sofern Pfändungen vorliegen, verfügen Sie im Rahmen des Pfändungsschutzkontos über den Pfändungsfreibetrag.

Wie hoch ist der gesetzliche Freibetrag?

Der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag beträgt aktuell für eine Person 1.560 Euro pro Monat. 

Ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages möglich?

Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich, zum Beispiel bei minderjährigen Kindern im Haushalt. Den erhöhten Freibetrag müssen Sie über das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" bei der Sparkasse Hegau-Bodensee nachweisen.

Wer stellt die Bescheinigung für einen erhöhten Freibetrag aus?

Die Bescheinigung über einen erhöhten Freibetrag kann Ihnen hier ausgestellt werden:

  • Arbeitgeber
  • Familienkasse
  • Jobcenter
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

Wenn diese Stellen Ihnen keine Bescheinigung ausstellen, können Sie die Erhöhung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen.

Wie erfahre ich meinen verfügbaren Betrag?

Der verfügbare Betrag ist der Teil des Grundfreibetrages, der noch nicht ausgeschöpft ist.

Den verfügbaren Betrag können Sie rund um die Uhr in Ihrem Online-Banking in den Kontodetails abrufen. Oder telefonisch bei der Pfändungshotline der Sparkasse Hegau-Bodensee unter 07731 821-9412 (erreichbar Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, freitags 08:00 bis 17:30 Uhr).

Warum bekomme ich kein Geld ausgezahlt, obwohl mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist?

Durch vorgemerkte Abbuchungen wird Ihr Freibetrag belastet, der verfügbare Betrag aber noch nicht angepasst. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen kein Geld ausgezahlt wird, obwohl der verfügbare Betrag als ausreichend angegeben wird.

Ihre Sparkasse - Immer in Ihrer Nähe, am Bodensee, im Hegau oder online auf der ganzen Welt.
Kunden-Service-Center07731 821-0Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitags 08:00 bis 17:30 Uhr.
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