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WEG-Finanzierung

Steht auch in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft in naher oder mittelfristiger Zukunft eine Sanierungsmaßnahme an?
Neben dem natürlichen Sanierungsbedarf im Laufe der Jahre fordert auch der Gesetzgeber immer mehr und aufwendigere Maßnahmen. Besonders im Bereich Energieeffizienz und Gebäudesanierungspflicht gibt es strenge Vorschriften, an die sich Immobilienbesitzer halten müssen. Zusätzlich gibt es noch weitere Themen, wie beispielsweise Klimaneutralität, Reduzierung der Abhängigkeit von Energielieferanten, Auflagen in Sachen Brandschutz, Anforderungen zum altersgerechten Wohnen und viele weitere, die eine Umsetzung erfordern.

Häufig zeigt sich relativ schnell, dass der Sanierungsbedarf nicht oder nur teilweise aus der vorhandenen Rücklage finanziert werden kann – vielleicht soll diese auch für anderweitige Notfälle und Vorhaben zurückgehalten werden.
Eine Sonderumlage könnte Teile der Eigentümergemeinschaft an die finanzielle Belastungsgrenze führen.

Wir zeigen Ihnen eine schnelle und einfache Alternative - Sprechen Sie uns darauf an!

Unser Partner und Spezialist in Sachen WEG-Finanzierung.

Welche Maßnahmen sind typisch für eine WEG-Finanzierung?

  • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
  • Bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung
    (z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung)
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
  • Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel (z. B. Fenster, Dach, Fassade, Aufzug)
  • Ersatz defekter und veralteter Heizungsanlagen
  • Installation Photovoltaik-, Solaranlage u. ä.

Merkmale der WEG-Finanzierung

  • Kreditnehmer wird die WEG
  • Keine Eintragung von Sicherheiten im Grundbuch
  • Keine Schufa-Auskünfte
  • Maßnahmenabhängiger Tilgungsplan
  • Zinssatz fest bis zu 10 Jahre (in sehr begründeten Ausnahmen auch längere Laufzeiten möglich)
  • Freie Wahl des jeweiligen Eigentümers zwischen Teilnahme am Kredit und Zahlung aus Eigenmitteln
  • Weitere Optionen wählbar (z. B. Sondertilgungen)

Der Finanzierungsprozess ist denkbar einfach:

Grafik Finanzierungsbedarf

 

Mögliche Bestandteile der WEG-Finanzierung

Natürlich ist es jedem Eigentümer freigestellt, den Finanzierungsanteil entsprechend seinem tausendstel Anteil selbst beizutragen. In der Praxis wird deshalb beispielsweise beschlossen, dass bis zu einer gewissen Frist jeder Eigentümer – statt an der Finanzierung teilzunehmen – seinen rechnerischen Anteil aus Eigenmitteln einbringen kann.

Ihr nächster Schritt

Sprechen Sie uns gerne an, vereinbaren einen Termin oder wir rufen Sie zurück. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen.

Bei konkretem Interesse benötigen wir das ausgefüllte Dokument „Anfrage WEG-Finanzierung“.

Ihre Sparkasse - Immer in Ihrer Nähe, am Bodensee, im Hegau oder online auf der ganzen Welt.
Business-Service-Center07731 821-9600Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstags bis 18:00 Uhr
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