Steht auch in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft in naher oder mittelfristiger Zukunft eine Sanierungsmaßnahme an?
Neben dem natürlichen Sanierungsbedarf im Laufe der Jahre fordert auch der Gesetzgeber immer mehr und aufwendigere Maßnahmen. Besonders im Bereich Energieeffizienz und Gebäudesanierungspflicht gibt es strenge Vorschriften, an die sich Immobilienbesitzer halten müssen. Zusätzlich gibt es noch weitere Themen, wie beispielsweise Klimaneutralität, Reduzierung der Abhängigkeit von Energielieferanten, Auflagen in Sachen Brandschutz, Anforderungen zum altersgerechten Wohnen und viele weitere, die eine Umsetzung erfordern.
Häufig zeigt sich relativ schnell, dass der Sanierungsbedarf nicht oder nur teilweise aus der vorhandenen Rücklage finanziert werden kann – vielleicht soll diese auch für anderweitige Notfälle und Vorhaben zurückgehalten werden.
Eine Sonderumlage könnte Teile der Eigentümergemeinschaft an die finanzielle Belastungsgrenze führen.
Wir zeigen Ihnen eine schnelle und einfache Alternative - Sprechen Sie uns darauf an!
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Natürlich ist es jedem Eigentümer freigestellt, den Finanzierungsanteil entsprechend seinem tausendstel Anteil selbst beizutragen. In der Praxis wird deshalb beispielsweise beschlossen, dass bis zu einer gewissen Frist jeder Eigentümer – statt an der Finanzierung teilzunehmen – seinen rechnerischen Anteil aus Eigenmitteln einbringen kann.
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