Bei der Überweisung Ihres Gehaltes aus der Schweiz stellt sich immer wieder die Frage der günstigsten Variante. Wir haben für Sie die beste Lösung.
Für die Überweisung Ihres Lohnes bzw. Gehaltes stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Ihre Gehaltsüberweisung als Auslandsüberweisung in Schweizer Franken rechnen wir zum aktuellen Devisenkurs der Sparkasse Hegau-Bodensee ab.
Hier finden Sie die aktuellen und historischen Devisenkurse.
Sie können Ihre Schweizer Franken auf allen unseren Filialen umtauschen und erhalten bei regelmäßigen Barankäufen Ihrer Schweizer Franken einen Sonderkurs.
Sorten in allen Währungen können Sie auf Filialen zur Abholung oder direkt zu sich nach Hause liefern lassen. Mehr erfahren Sie unter "Sorten bestellen".
Dirk Hellmann
Sortenkasse / Edelmetallankauf und -verkauf
Telefon: 07731/821-1520
Das Absicherungssystem in der Schweiz unterscheidet sich wesentlich von dem in Deutschland. Damit Sie auch als Grenzgängerin und Grenzgänger gut abgesichert sind, bieten Ihnen unsere Spezialistinnen und Spezialisten eine umfassende Beratung an.
Unsere Versicherungsspezialistinnen und -spezialisten beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Dank der langen Zusammenarbeit mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern kenne sich unsere Expertinnen und Experten bei den verschiedenene Möglichkeiten der Krankenversicherung bestens aus und bieten Ihnen einen maßgeschneiderten und preiswerten Versicherungsschutz an.
Einfach Steuern sparen und gleichzeitig die eigene
Altersvorsorge stärken. Die Leistungen in der Schweiz aus erster und zweiter Säule reichen in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu decken. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten zeigen Ihnen Möglichkeiten, auch im Alter finanziell gut abgesichert zu sein.
Im Grenzgänger-Forum finden Sie weitere hilfreiche Informationen und Angebote für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz - von Fragen zur Altersvorsorge und Krankenversicherung bis hin zur steuerlichen Behandlung von Einkommen.
Grundsätzlich können Sie Ihr Gehalt entweder per SEPA-Überweisung in Euro oder aber per Auslandsüberweisung in Schweizer Franken nach Deutschland transferieren. Bei einer Auslandsüberweisung fallen für Sie i.d.R. zunächst Abwicklungsgebühren seitens der Schweizer Bank sowie der Sparkasse an. Erfahrungsgemäß erhalten Sie auf diese Weise jedoch einen günstigeren Wechselkurs, sodass Sie trotz der Abwicklungsentgelte insgesamt einen höheren Euro-Betrag in Deutschland gutgeschrieben bekommen. Gerne vergleichen wir auch die Wechselkurse und finden so gemeinsam den besten Wechselkurs für Sie. Sprechen Sie uns einfach an.
Übrigens: Bei regelmäßigen Gehaltsüberweisungen profitieren Sie von unseren vergünstigten Abwicklungsgebühren für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Ja. Als Grenzgängerin und Grenzgänger profitieren Sie bei regelmäßigen Gehaltsüberweisungen von unseren vergünstigten Abwicklungsgebühren in Höhe von 3 Euro pro Gehaltseingang (betragsunabhängig) zzgl. 0,25 Promille Courtage (mindestens 2,50 Euro).
Eine Übersicht über die aktuellen bzw. historischen Tageskurse finden Sie auf unserem Kursblatt.
Ja. Ab einem Gegenwert von 10.000 Euro können Sie Ihren Wechselkurs bereits im Vorfeld telefonisch mit uns vereinbaren. Den Überweisungsauftrag stellen Sie dann ganz bequem im Anschluss.
Nein. Auf Ihre Einkünfte in der Schweiz wird zunächst die sogenannte Quellensteuer an die Schweiz abgeführt. Diese Zahlung wird auf die Einkommensteuer in Deutschland angerechnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz.
Wer in der Schweiz erwerbstätig ist, ist krankenversicherungspflichtig und hat innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Erwerbstätigkeit nach KVG eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt seit 2002 auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Sie haben einmalig die Wahl aus drei Möglichkeiten:
Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen den Unfall versichert. Die Unfallversicherung deckt sowohl die Heilungskosten bei Berufsunfällen als auch bei Nichtbetriebsunfällen. Sobald eine Person nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, muss die Person dies bei seiner Krankenkasse melden. Eine private Unfallversicherung wird trotzdem als Zusatz empfohlen.
Die Leistungen der Altersvorsorge in der Schweiz aus erster und zweiter Säule reichen in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu decken.
Welche Säulen gibt es?
1. Säule | Staatliche Vorsorge (Obligatorisch) | AHV + IV (Invalidenversicherung) |
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2. Säule | Berufliche Vorsorge (Obligatorisch) | Pensionskasse über Arbeitgeber |
3. Säule | Private Vorsorge (Freiwillig) | Private Versicherung, entweder in der Schweiz (3) oder Deutschland (3a "Direktversicherung") |
Vergleichbar mit einer betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland können Sie sich mit einer Direktversicherung als Grenzgängerin und Grenzgänger eine zusätzliche finanzielle Altersvorsorge aufbauen und gleichzeitig Steuern und Krankenversicherungsbeiträge sparen. Die Steuerersparnis können Sie entweder bereits durch Reduzierung Ihrer Steuervorauszahlung erreichen oder aber mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Es gelten die üblichen Grenzen für Sonderausgaben.
Wichtig: Werden Beiträge gesenkt oder ausgesetzt, ohne dass dies dem Finanzamt mitgeteilt wird, kann es auch zu Steuernachzahlungen kommen.
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